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Wohnbaudarlehen

Durch ein Wohnbaudarlehen werden meist hohe Beträge aufgenommen, die an einen bestimmten Zweck gebunden sind und ausschließlich für den Kauf oder den Bau eines Wohnobjektes oder den Kauf eines Grundstücks genutzt werden können. Darüber hinaus kann das Wohnbaudarlehen auch als Ersatz für Eigenkapital in Anspruch genommen werden, wenn im Rahmen der Immobilienfinanzierung nicht der gesamte finanzielle Bedarf durch eine Kreditaufnahme gedeckt werden kann. Gegebenenfalls kann je nach Anbieter durch das Wohnbaudarlehen auch ein bestehender Immobilienkredit vorzeitig abgelöst werden, der bei einem anderen Kreditgeber aufgenommen wurde. Hierbei müssen allerdings die Kündigungsfristen und die Vertragsbedingungen des Immobilienkredites beachtet werden.

Als Kreditnehmer eines Wohnbaudarlehens kommen sowohl Privatkunden als auch Geschäftskunden in Frage. Wichtig ist nur, dass der Kreditnehmer zweifelsfrei belegen kann, dass er über eine einwandfreie Zahlungsfähigkeit und gute Kreditwürdigkeit verfügt. Darüber hinaus müssen auch die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein gültiger Kreditvertrag geschlossen werden kann.

Zur Besicherung des Wohnbaudarlehens wird standardmäßig eine Hypothek oder eine Grundschuld vereinbart, die der Bank das Recht auf Verwertung der belasteten Immobilie bzw. des Grundstücks zusichert. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen und nur in Anspruch genommen, wenn die Tilgungsleistungen ausbleiben. Nachdem die Formalitäten geklärt sind wird das Wohnbaudarlehen ausgezahlt. Wenn das Darlehen in einer Summe zu Beginn der Laufzeit ausgezahlt wird, muss beachtet werden, dass gegebenenfalls eine Bearbeitungsgebühr fällig wird. Diese wird in Form eines Disagios vom beantragten Darlehensbetrag abgezogen und reduziert so den Auszahlungsbetrag. Anstatt einer Auszahlung zu 100% des gewünschten Kreditbetrages kann beispielsweise nur 96% bereitgestellt werden, so dass die Gebühr 4% der nominalen Darlehenssumme beträgt. Um sicherzustellen, dass der finanzielle Bedarf auch nach Abzug der Gebühr gedeckt werden kann, sollte das Disagio schon bei Beantragung des Wohnbaudarlehens berücksichtigt werden, so dass ein entsprechend höherer Kreditbetrag aufgenommen wird. Die Bearbeitungsgebühr und andere Kosten können auch in anderer Form verrechnet werden, so dass sie beispielsweise auf den Zinssatz aufgeschlagen werden. Dies ist meistens der Fall, wenn das Wohnbaudarlehen in mehreren Finanzierungsleistungen bereitgestellt wird und entsprechend des Baufortschrittes ausgezahlt wird.

Neben allen bekannten Banken und Sparkassen gibt es auch Direktbanken oder Bausparkassen, die mit besonders ansprechenden Angeboten für Wohnbaudarlehen werben. Insbesondere Direktbanken versprechen oft besonders günstige Konditionen, so dass ein Vergleich verschiedener Angebote sinnvoll ist und vor allem zu einer deutlichen Kostenersparnis führen kann. Darüber hinaus bedeutet die Aufnahme eines Wohnbaudarlehens oftmals eine langfristige Verpflichtung gegenüber der Bank, so dass sichergestellt werden sollte, dass der Kreditnehmer einen kompetenten Ansprechpartner hat und mit der Geschäftsverbindung zufrieden ist.

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