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Abtretung der Rückgewähransprüche an Teilen von im Grundbuch eingetragenen Grundschulden

Als Sicherheit für Baudarlehen werden in den meisten Fällen Grundschulden vereinbart. Die Grundschuld wird dann ins Grundbuch eingetragen, um der Bank das Recht zu sichern, die Immobilie bei Insolvenz des Kreditnehmers zu versteigern. Der Versteigerungserlös kann dann zur Rückzahlung der noch offenen Kreditsummen eingesetzt werden.

Viele Finanzierungen bestehen jedoch nicht nur aus einem einzigen Darlehen, sondern es werden mehrere Darlehen miteinander kombiniert. Mitunter ist es auch notwendig, nach Abschluss der Finanzierung ein weiteres Darlehen aufzunehmen, da eventuell eine Nachfinanzierung notwendig geworden ist. Auch diese Nachfinanzierungen werden dann durch Eintragung einer Grundschuld gesichert.

Die Eintragung der Grundschulden in der dritten Abteilung erfolgt in der Reihenfolge der Beantragung. Die Bank, die also das erste Darlehen vergeben hat, wird auch an erster Rangstelle eingetragen, die Bank mit dem zweiten Darlehen kann dann nur noch die zweite Rangestelle erhalten. Im Ernstfall, also bei einer notwendigen Versteigerung, werden die Banken dann auch in dieser Reihenfolge befriedigt. Vom Versteigerungserlös erhält demnach zuerst die Bank an erster Rangstelle ihre Forderungen, sofern Geldmittel verbleiben, können dann auch die Forderungen der zweiten Bank beglichen werden.

Aus diesem Grund ist es für Banken sehr risikoreich, eine Absicherung an zweiter oder gar dritter Rangstelle zu vereinbaren. Um diese Risiken zu reduzieren, wird in vielen Fällen die Abtretung der Rückgewähransprüche vereinbart. Unter den Rückgewähransprüchen versteht man die frei werdenden Grundschuldteile von Grundschulden, die vor der eigenen Grundschuld eingetragen sind. Grundschuldteile werden dann frei, wenn das zugrunde liegende Darlehen zurückgezahlt wird und dann nicht mehr die komplette Grundschuldsumme benötigt wird, um das Darlehen zu sichern.

Diese frei werdenden Grundschuldteile kann sich also die nachfolgende Bank durch die Abtretung der Rückgewähransprüche sichern. Im Fall einer Versteigerung erhält sie somit die von der ersten Bank für die Befriedigung der Forderung nicht benötigten Gelder, um ihre eigenen Darlehen zu tilgen.

Die Abtretung der Rückgewähransprüche ist für Kreditnehmer in der Regel kostenlos, Gebühren werden nicht berechnet. Schließlich soll diese Abtretung die Sicherheit der Bank erhöhen.

Kategorie: Immobilienfinanzierung (Produkte und Wissen)

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