Benötigt eine Stadt, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband in Deutschland finanzielle Mittel, um zum Beispiel den Bau einer Sporthalle, eines Schwimmbads oder einer Gemeindehalle zu finanzieren, so kann eine Kommunalanleihe ausgegeben werden. Bei einer Kommunalanleihe handelt es sich um eine verbriefte Anleihe der Kommune, mit der die Kommune am Kapitalmarkt finanzielle Mittel aufnehmen kann und sich per Schuldversprechen zur Rückzahlung verpflichtet. Dabei handelt es sich in der Regel um eine langfristige Anleihe, die an der Wertpapierbörse gehandelt wird. Als Sicherheit für die Rückzahlung der Kommunalanleihe werden das Vermögen der Kommune sowie deren allgemeine Finanzkraft, zu der auch die Steuereinnahmen gehören, zugrunde gelegt.
Für den Anleger bedeutet eine Kommunalanleihe eine Investition in ein Wertpapier mit einem festen Zinssatz, wobei die Zinsen meist einmal im Jahr gezahlt werden. Ein Verkauf vor Ablauf der Laufzeit der Kommunalanleihe ist jederzeit über die Börse zum dann gültigen Tageskurs möglich. Sowohl für den Kauf als auch für den Verkauf von Kommunalanleihen fallen bei den Kreditinstituten Gebühren an, außerdem müssen meist noch Gebühren für die Aufbewahrung der Kommunalanleihen im Depot eingerechnet werden.
Wenn eine Kommune eine Kommunalanleihe herausgeben möchte, muss dies durch den zuständigen Regierungspräsidenten im Auftrag des Innenministeriums erst geprüft und anschließend genehmigt werden. Außerdem muss sich die Kommune ein geeignetes Kreditinstitut, wie zum Beispiel eine Sparkasse, Volksbanken oder eine spezielle Hypothekenbank suchen, um die Kommunalanleihe herausgeben zu können. Wegen der großen Sicherheit bezüglich der Herausgabe und der Rückzahlung bei Fälligkeit von Kommunalanleihen gelten diese als lombardfähig und als mündelsicher.
Lombardfähig bedeutet, dass Banken Kommunalanleihen zum Lombardsatz bei der Bundesbank beleihen können und somit ihre Liquidität kurzfristig erhöhen können. Mündelsicher bedeutet, dass Kommunalanleihen gemäß den Paragrafen 1807 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von einem Vormund für sein Mündel (zum Beispiel ein Waisenkind oder eine betreute Person) zum Erhalt des vorhandenen Vermögens gekauft werden dürfen.
Die meisten Kommunalanleihen findet man in den USA, in Deutschland sind sie noch nicht so sehr verbreitet.