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Ratenkredite für Selbständige

Es ist in Deutschland nicht ganz so einfach, als Selbständiger einen Ratenkredit von einer Bank zu erhalten. Dies gilt besonders dann, wenn die Darlehenssumme privat genutzt werden soll und nicht für geschäftliche Zwecke benötigt wird.

Zunächst muss man einmal definieren, wer als Selbständiger gilt. Ein Merkmal von Selbständigen ist es, dass sie auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko arbeiten. Außerdem tragen Selbständige allein die gesamte Verantwortung für ihr Geschäft. Dabei können sie ihre Arbeitszeit selbst bestimmen und sind an keine Weisungen anderer gebunden. In Europa gilt außerdem als selbständig, wer eine Firma entweder ganz allein leitet oder gleichberechtigt mit anderen Eigentümern führt. Handelt es sich dabei um eine Einzelfirma, muss diese mindestens drei verschiedene Auftraggeber oder Kunden haben.
Die große Gruppe der Selbständigen kann dann noch unterteilt werden in Selbständige mit Gewerbeanmeldung, sonstige Selbständige und Freiberufler. Selbständige mit Gewerbeanmeldung müssen zur Ausübung ihrer Tätigkeit ein Gewerbe anmelden, während sonstige Selbständige ihrer Arbeit ohne eine Gewerbeanmeldung nachgehen können. Zu den Freiberuflern gehören alle so genannten freien Berufe, wie z.B. Steuerberater, Ingenieure, Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Schriftsteller oder Journalisten. Zunächst einmal macht es keinen großen Unterschied, zu welcher Gruppe der Selbständigen man gehört, wenn man sich nach einem Ratenkredit für Selbständige erkundigt. Es kann sich jedoch bei der endgültigen Kreditvergabe bemerkbar machen, z.B. bei der Höhe des Zinssatzes.

Versucht nun ein Selbständiger, einen Ratenkredit zu erhalten, stellt sich zuerst die Frage nach seiner wirtschaftlichen Bonität. Ein Selbständiger kann nun einmal nicht, wie ein angestellter Arbeitnehmer, Gehaltsabrechnung vorlegen, die die ordnungsgemäße Rückzahlung des Ratenkredits garantieren können. Somit fällt schon einmal eine wichtige Sicherheit für den Kreditgeber weg. Stattdessen muss ein Selbständiger zur Überprüfung seiner Bonität andere Unterlagen, wie beispielsweise eine Betriebswirtschaftliche Auswertung, eine Gewinn- und Verlustrechnung, meist die letzten Kontoauszüge als Nachweis, dass regelmäßig Einkünfte erzielt werden, oder Steuerbescheide vorlegen. Die Prüfung und Bewertung solcher Unterlagen ist aber viel aufwändiger als nur ein Blick in die letzten drei Gehaltsabrechnungen, wie bei einem angestellten Arbeitnehmer. Dieser zusätzliche Aufwand verteuert meist die Ratenkredite für Selbständige.

Die meisten Banken, die Kredite an Selbständige vergeben, verlangen, dass der Selbständige mindestens ein Jahr lang seiner selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, dass er keinen negativen Schufa-Eintrag hat und dass er alle geforderten Unterlagen beibringen kann. Aus diesen Unterlagen muss unter anderem hervorgehen, dass der Selbständige von seiner Tätigkeit leben kann und auch einen regelmäßigen Gewinn erwirtschaftet, der es ihm ermöglicht, die Raten für den Ratenkredit für Selbständige vertragsgemäß zurückzuzahlen.

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