Überziehungszinsen
Kontoinhaber, die eine einwandfreie Bonität nachweisen können, werden von ihrer Bank, in der Regel sofort bei Kontoeröffnung, einen Dispositionskredit erhalten. Dieser Kredit ermöglicht Kontoüberziehungen bis zur Höhe des jeweiligen Kreditrahmens, der je nach monatlichem Geldeingang einige Tausend Euro betragen kann. Sofern das monatliche Gehalt jedoch gering ist, kann der Dispositionskredit nur über wenige Hundert Euro eingerichtet werden. In bestimmten Situationen ist dies jedoch nicht ausreichend, so dass Überziehungen über den Dispositionskredit hinaus nötig werden. Auch dann, wenn aufgrund ungenügender Bonität kein Dispo vergeben werden kann, ist es oftmals notwendig, Überschneidungen von Geldeingängen und Geldausgängen abzufedern.
Mit Genehmigung der Bank ist es unter gewissen Umständen möglich, den Dispositionskredit über die vereinbarte Kreditlinie hinaus in Anspruch zu nehmen oder das Konto zu überziehen. In diesen Fällen handelt es sich um eine genehmigte Überziehung, die mit der Bank im Voraus abgesprochen werden sollte. Wird die Überziehung nicht abgesprochen, werden Lastschriften in der Regel mangels Deckung an den Auftraggeber zurückgegeben, was für Kontoinhaber nicht selten für Mahngebühren sorgt.
Obwohl es von der Bank kulant ist, Kontoüberziehungen zuzustimmen, muss dennoch beachtet werden, dass hierfür Überziehungszinsen berechnet werden. Diese liegen bei nahezu jeder Bank bei 5% über den Zinssätzen für Dispositionskredite. Da dieser Zinssatz durchschnittlich zwischen 10-15% p.a. liegt, betragen die Überziehungszinsen somit bei 15-20% p.a. Kontoüberziehungen sind demnach sehr teuer und sollten möglichst vermieden werden.
Sofern der Dispositionskredit bereits sehr hoch in Anspruch genommen wurde und Kontoüberziehungen drohen ist es ratsam, den bestehenden Dispositionskredit umzuschulden und so die Überziehungszinsen zu sparen. Für die Umschuldungen eignen sich sehr gut klassische Ratenkredite.
Siehe auch: