Kautionsdarlehen: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun
Der Begriff des Kautionsdarlehens ist nicht eindeutig zu belegen. Als Kaution werden unter anderem Geldsummen bezeichnet, die ein verdächtiger Bürger hinterlegen muss, wenn er von der Polizei einer Straftat bezichtigt und im Gefängnis festgehalten wird. Eine solche Kaution muss dann vom Verdächtigten hinterlegt werden, um die Freilassung zu erreichen. Mit einer Kaution will das Gericht verhindern, dass der Verdächtige die Flucht ergreift. Aus diesem Grund wird die Strafkaution häufig auch sehr hoch angesetzt, nicht selten handelt es sich um Summen zwischen 20.000 – 100.000 Euro. Da der Straftäter diese hohen Summen in der Regel nicht selbst aufbringen kann, muss ein Kautionsdarlehen in Anspruch genommen werden. Ein solches Darlehen kann beispielsweise durch Freunde zur Verfügung gestellt werden, aber auch Rechtsschutzversicherungen bieten mitunter derartige Darlehen an. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um einen Mordfall handelt, denn in diesen Verfahren verteidigen Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht.
Die Versicherung oder die Bank wird das Kautionsdarlehen an Verdächtige jedoch nur dann gewähren, wenn sie von dessen Unschuld und Zuverlässigkeit überzeugt ist. Zu beachten ist, dass die Kautionssumme an den Staat verfällt, wenn der Verdächtige nicht wie vereinbart zur Verhandlung erscheint. Aus diesem Grund werden Kautionsdarlehen nur in wenigen Situationen vergeben.
Der Begriff des Kautionsdarlehens kann aber auch für eine Mietkaution genutzt werden. Ein Mietkautionsdarlehen ist in der Regel kein „richtiges“ Darlehen, sondern lediglich eine Bürgschaft einer Versicherung oder Bank. Diese verpflichten sich, für den Mieter einzustehen, sollte dieser seine Mietzahlungen nicht leisten oder aber ausziehen, ohne die vertraglich vereinbarten Renovierungsarbeiten zu erbringen. Die Mietkautionsbürgschaft ist eine gute Alternative zum Mietkautionskonto, auf das in der Regel drei Nettokaltmieten einzuzahlen sind. Mit einer Bürgschaft kann das eigene Vermögen also geschont werden. Allerdings werden Avalprovisionen an die Bank, die die Bürgschaft vergibt, fällig. Deren Höhe sollte vor dem Abschluss des Kautionsdarlehens als Mietkaution unbedingt erfragt werden.


