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Drei-Wege-Finanzierungen bei Neuwagen beliebt

kredite-magazin.net am 17. November 2010 – 00:56Keine Kommentare

Kaum jemand kann und will heute noch ein neues Auto in bar bezahlen. Zu günstig sind die vielen Angebote der Autobanken für eine Finanzierung. Vielfach reicht das angesparte Geld aber auch einfach nicht, um das Auto in einer Summe zu bezahlen. Hier haben sich die Drei-Wege-Finanzierungen insbesondere für Neuwagen in den vergangenen Jahren zunehmend durchsetzen können. Sie werden ebenfalls für Gebrauchtwagen angeboten, allerdings werden diese Drei-Wege-Finanzierungen eher selten in Anspruch genommen.

Der Ablauf der Drei-Wege-Finanzierungen erfolgt stets nach einem bestimmten Muster. Meist teilt sich die Finanzierung in drei zeitlich aufeinander folgende Abläufe auf. Zunächst kommt es zu einer Anzahlung, die in ihrer Höhe frei gewählt werden kann. Anschließend wird ein Ratenkredit vereinbart, der sich allerdings nur auf einen Teil der nach Abzug der Anzahlung verbleibenden Restsumme beläuft. In der Regel werden die Raten für einen Zeitraum von vier Jahren gezahlt, wobei natürlich auch längere und kürzere Laufzeiten denkbar sind. Hier ist allerdings zu beachten, dass bei längeren Laufzeiten zwar die monatlichen Raten sinken, die Gesamtkosten für die Zinsen jedoch steigen.

Nachdem die Laufzeit für die Ratenzahlung abgelaufen ist, besteht noch immer eine Restschuld. Dem Käufer stehen bei den Drei-Wege-Finanzierungen nun drei verschiedene Möglichkeiten zur Wahl, diese zu begleichen. Die erste Variante wäre, die Restschuld in einem Betrag zu bezahlen, damit gehört das Auto dann vollständig dem Käufer. Die zweite Variante sieht die erneute Aufnahme eines Ratenkredits über die verbliebene Restsumme vor. Die dritte Möglichkeit besteht hingegen darin, den Wagen an den Händler zurückzugeben und somit die Restschuld zu tilgen.

Verbraucher sollten jedoch stets die Vor- und Nachteile der Drei-Wege-Finanzierungen abwägen, bevor sie diese in Anspruch nehmen. Denn häufig ist der Restwert des Wagens nicht gleich mit der Restschuld, dann muss trotz Rückgabe des Autos noch weiter gezahlt werden. Hier sind die individuellen Vertragsbedingungen sehr kritisch zu prüfen.

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