Wie lassen sich Bausparverträge am sinnvollsten mit anderen Finanzierungsbausteinen kombinieren zur Baufinanzierung?
Als Baustein einer Immobilienfinanzierung werden häufig Bauspardarlehen eingesetzt. Diese haben den Vorteil, dass ihre Zinsen für die gesamte Kreditlaufzeit konstant sind, gleichzeitig können hiermit zum Teil niedrigere Darlehenszinsen erreicht werden. Ein weiterer Vorteil von Bauspardarlehen ist die Möglichkeit, jederzeit Sondertilgungen zu leisten. Im Vergleich zu Annuitätendarlehen jedoch ist die monatliche Ratenbelastung bei Bauspardarlehen meist höher, da ihre Laufzeit deutlich kürzer ist.
Bauspardarlehen können auf verschiedene Weisen in eine Baufinanzierung eingebracht werden. Eine ausschließliche Finanzierung eines Hausbaus oder eines Hauskaufs mit Bausparmitteln kommt meist nicht in Frage, da die Ratenbelastung bei derart hohen Darlehenssummen sehr groß ist. Lediglich bei der Finanzierung von Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen ist es möglich, diese ausschließlich über ein Bauspardarlehen abzubilden.
Sofern Kreditsuchende bereits einen zuteilungsreifen Bausparvertrag besitzen, kann das Bauspardarlehen unmittelbar in Anspruch genommen werden. Der entsprechende Vertrag wird seitens der Bausparkasse zur Verfügung gestellt. Bei der Verwendung des Darlehens ist es lediglich wichtig, dass die Verwendung wohnwirtschaftlich ist, was entsprechend belegt werden muss.
Sofern der Bausparvertrag zwar bereits bespart, jedoch noch nicht zuteilungsreif ist, kann ein Zwischenkredit genutzt werden. Dieser Kredit wird sofort ausgezahlt und dient der Zwischenfinanzierung. Ist der Bausparvertrag dann zuteilungsreif, kann der Zwischenkredit, für den Kreditnehmer lediglich die Zinskosten tragen, in einer Summe zurückgeführt werden.
Auch dann, wenn bisher noch kein Bausparvertrag abgeschlossen wurde, kann ein Bauspardarlehen als Finanzierungsbaustein dienen. In diesem Fall wird ein Vorausdarlehen vereinbart. Für dieses sind ebenfalls lediglich die Zinsen zu bezahlen, so dass die Belastung relativ gering ist. Gleichzeitig ist es aber notwendig, dass Kreditkunden die Sparleistungen für den neuen Bausparvertrag erbringen, um diesen zur Zuteilungsreife zu führen. Ist die Zuteilungsreife dann erreicht, kann das Vorausdarlehen mit dem Bauspardarlehen abgelöst werden. Im Anschluss sind dann nur noch die Raten für das Bauspardarlehen zu tragen. Sowohl beim Zwischenkredit wie auch beim Vorausdarlehen wird als Absicherung der Darlehensmittel die Verpfändung des Bausparguthabens zuzüglich zur Eintragung einer Grundschuld vereinbart.
