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Vorfälligkeitsentschädigung

am 13. Juli 2010

Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt an, wenn ein Kreditnehmer sein Darlehen innerhalb der Zinsfestschreibungsperiode außerplanmäßig zurückführt oder zurückführen muss und der Bank dadurch ein finanzieller Schaden entsteht. Verglichen werden bei der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung die Differenz zwischen dem Nominalzins und dem Zins für Hypothekenpfandbriefe mit gleicher Restlaufzeit, bezogen auf das vorzeitig zurück gezahlte Kapital. Die Bank wird immer dann eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen, wenn der Zinssatz, zu dem das Geld bis zum ursprünglich vereinbarten Ablauf der Zinsbindung (Restlaufzeit) wieder angelegt werden könnte, niedriger ist als der Nominalzins.

Zuweilen wird argumentiert, dass die Banken sich bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzulässig bereichern, da nicht der aktuelle mögliche Darlehenszins für die Restlaufzeit, sondern der Wiederanlagezins die Basis für die Berechnung des Schadens darstellt. Der Gesetzgeber hat diese Aktiv-Passiv-Methode genannte Berechnung jedoch ausdrücklich zugelassen, da von der Bank nicht zwingend verlangt werden kann, in Höhe des vorzeitig zurückgezahlten Betrages ein neues Darlehen mit gleicher Laufzeit und gleichem Tilgungsverlauf auszureichen, zumal der Bank dadurch ein neues Risiko entsteht. Theoretisch ist jedoch auch die für den Kunden günstigere Aktiv-Aktiv-Methode für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Allerdings ist es den Banken nicht gestattet, die komplette Differenz aus Nominal- und Wiederanlagezins in Rechnung zu stellen; in der ursprünglich vereinbarten Marge, die Bestandteil des Nominalzinses ist, sind neben einem kalkulierten Gewinn für die Bank auch Kosten für die Vorhaltung von Eigenkapital sowie Risiko- und Verwaltungskosten enthalten. Mit der vorzeitigen Kreditführung entfallen diese Kosten, so dass die dafür kalkulierten Margenanteile von der Differenz zwischen Nominalzins und Wiederanlagezins zu subtrahieren sind. Aus der so bereinigten Zinsdifferenz wird der Vorfälligkeitsschaden ermittelt, der damit neben dem tatsächlich entstehenden Margenschaden auch den Gewinn beinhaltet, der der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht.

Eine vorzeitige Kreditrückführung kann auch zu einem Ertrag für die Bank führen, wenn die Zinsen seit Refinanzierung des zurückgezahlten Kredites wesentlich gestiegen sind. In diesem Fall verrechnen die Banken einen entstehenden Ertrag mit dem entgangenen Gewinn, sind aber nicht verpflichtet, einen darüber hinaus verbleibenden Erlös an den Kunden auszuzahlen.

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