Bausparbanken | Schlüsselfigur der Bausparfinanzierung
Die Bausparbanken gehören zu den Spezialkreditinstituten. Den heutigen Bausparbanken liegt dabei das Prinzip des kollektivem Bausparens zu Grunde, bei dem sich künftige Kreditnehmer vertraglich zum planmäßigen Sparen verpflichten. So wird ein Kapitalstock angesammelt, der nach einem definierten Zuteilungsmodus den Bausparern als Darlehen zur Verfügung gestellt wird.
Das Prinzip ist schon seit Jahrhunderten in dieser oder ähnlicher Form bekannt und soll bereits um 200 vor Chr. in China verwirklicht worden sein. In den westlichen Staaten übernahmen die Nord- und Südamerikanischen Staaten in gewisser Weise eine Vorreiterrolle. In Deutschland etablierte sich das Bausparsystem hingegen erst nach dem Ersten Weltkrieg, meist durch regionale Bau- und Sparvereine. Ende der 1930er Jahre erfolgten dann einige Änderungen im Bausparsystem insbesondere im Zuteilungssystem.
Nach dem Zweiten Weltkrieg begann im Zuge des Wirtschaftswunders ein Aufschwung bei den auch als Bausparkassen bezeichneten Bausparbanken in Deutschland. Dies geschah jedoch noch ohne eine einheitliche gesetzliche Grundlage für private und öffentliche Bausparbanken. Das änderte sich erst 1973 mit dem in Kraft treten des Bausparkassengesetzes und der Bausparkassenverordnung.
Die privaten und öffentlichen Bausparbanken unterscheiden sich in ihren Rechtsformen. So sind die 15 im Verband der privaten Bausparkassen organisierten Bausparbanken Aktiengesellschaften. Weitere private Bausparbanken, wie z.B. die Wüstenrot Bausparkasse oder die Bausparkasse der Deutschen Bank, sind auf Grund des Bausparkassengesetzes als rechtlich selbstständige Gebilde organisiert.
Die derzeit 10 Landessparkassen werden hingegen von einem oder von mehreren Bundesländern getragen. Dabei sind diese dann Teil einer Landesbank oder Sparkasse und werden als unselbständige Abteilung oder Geschäftsbereich geführt. Im Fall der drei Landesbausparkassen handelt es sich um Anstalten des öffentlichen Rechts.
In Hinsicht auf die Grundprinzipien des Bausparens besteht zwischen den Bausparbanken kein Unterschied, das bestätigt auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Jedoch bietet jede Bausparbank verschiedene Tarife an, die auf die unterschiedlichen Kundeninteressen ausgerichtet werden.
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