Wohnriestern im Trend
Unter der Bezeichnung Wohnriestern versteht man die Möglichkeit, Kapital für die eigene Immobilie staatlich gefördert aufzubauen oder ein Immobiliendarlehen für die eigenen vier Wände durch Unterstützung des Staates zu tilgen.
Basis des Wohnriesterns ist das im Juli 2008 beschlossene Eigenheimrentengesetz, welches die private Immobilie wieder in den Fokus der zusätzlichen Altersvorsorge rückt. Bisher konnte die Anschaffung eines Eigenheims oder eine Eigentumswohnung nach dem Wegfall der Eigenheimzulage im Jahr 2005 nicht mehr gefördert werden. Auch die Entnahmemöglichkeiten in vorhandenen Riester-Verträgen waren nur begrenzt, zudem musste das Kapital erst aufgebaut werden, bevor es überhaupt in Anspruch genommen werden kann.
Mit dem neuen Eigenheimrentengesetzt ist es nun seit dem Jahr 2009 möglich, Wohneigentum aufzubauen und hierfür staatliche Förderungen zu nutzen. Wichtig ist dabei, dass die Förderung einzig für eigen genutzte Immobilien gewährt wird, fremdvermietete Objekte sind nicht förderfähig.
Die Förderung des Wohnriesters kann in zwei verschiedenen Varianten in Anspruch genommen werden. Zum einen ist es möglich, die Ansparung von Eigenkapital für den späteren Bau oder den Kauf des Hauses staatlich gefördert durchzuführen. Hierfür bieten unter anderem die Bausparkassen riestergeförderte Bausparverträge, die entsprechend zertifiziert wurden. Sofern jährlich eine Ansparleistung von mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt wird, haben Sparer Anspruch auf die Grundzulage von 154 Euro pro Person, zusätzlich wird die Förderung für noch im Haushalt lebende Kinder überwiesen. Für Kinder, die vor dem 01. Januar 2008 geboren wurden, erhalten die Eltern eine Förderung von jährlich 185 Euro, für kleinere Kinder, die danach geboren wurden, erhalten die Eltern pro Jahr 300 Euro Förderung. Diese Förderung wird in jedem Jahr auf den Vertrag überwiesen, wodurch die Ansparung des Eigenkapitals deutlich schneller erfolgen kann.
Alternativ hierzu ist es auch möglich, die staatliche Förderung des Wohnriesterns direkt für die Rückzahlung aufgenommener Annuitäten- oder Bauspardarlehen zu nutzen. Die oben genannten Förderbeträge können dann jährlich als Sondertilgung investiert werden, um eine schneller Entschuldung zu erreichen.
Die Wohnriester-Förderung können jedoch nur bestimmte Personengruppen erhalten. Hierzu gehören alle rentenversicherungspflichtigen Arbeiter und Angestellten, aber auch Rentner, Beamte sowie Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug sind direkt förderfähig. Selbstständige und Freiberufler können die Riester-Förderung nur dann erhalten, wenn sie entweder freiwillig gesetzlich rentenversichert sind oder aber wenn der versicherungspflichtige Ehepartner bereits einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat.
