Abtretung Grundschuld
Nicht selten kommt es vor, dass Immobilienbesitzer nach Auslaufen ihrer Zinsfestschreibung für die nächste Finanzierungsrunde einen neuen Kreditgeber suchen. Die Gründe dafür können in der Unzufriedenheit mit der bisherigen Bank liegen aber auch an der Tatsache, dass das bisherige Kreditinstitut die schlechteren Konditionen für die Anschlussfinanzierung bietet.
In dem Fall ist ein Wechsel des Kreditgebers sogar geboten, denn sonst verschenkt der Kreditgeber bares Geld. Allein ein Zinsunterschied von wenigen zehntel Prozent kann auf die Laufzeit hin gesehen schon mehrere tausend Euro an Zinseinsparungen bedeuten. Dass viele Kreditnehmer sich vor einem Wechsel scheuen, ist unter dem Gesichtspunkt auch ein Stück unverständlich.
Dabei ist ein Bankenwechsel nicht einmal mit hohen Kosten verbunden. Zwar ist es notwendig, dass der Wechsel des Kreditgebers auch im Grundbuch eingetragen wird. Das regeln die Kreditinstitute aber unter sich und lassen über einen Notar eine Abtretungserklärung der Grundschuld unterschreiben. Die Kosten muss zwar der Kreditnehmer zahlen, sie halten sich aber in Grenzen. Er selbst muss bei keinem Notar vorstellig werden es sei denn, er möchte im Zusammenhang mit der Anschlussfinanzierung auch eine Aufstockung seines Kreditrahmens beantragen. Dann ist mitunter sogar eine neue Grundschuld einzutragen, die dann üblicherweise durch einen Notar beurkundet wird.
Die Abtretung einer Grundschuld ist für alle Beteiligten die kostengünstigste und vor allem auch die schnellere Lösung. Schnell, weil die Bankbevollmächtigten die Abtretung der Grundschuld quasi unter sich ausmachen. Und kostengünstig deshalb, weil eben nur die Beglaubigungen der Unterschriften der Bankbevollmächtigten zu bezahlen sind. Sollte nämlich eine neue Grundschuld erstellt werden, muss die bisherige Grundschuld dann entsprechend gelöscht werden. Die Kosten dafür sind bei weitem höher als bei einer Abtretung der Grundschuld.
