Restvaluta
Unter Restvaluta versteht man allgemein den Betrag, der bei einem Kredit zu einem bestimmten Zeitpunkt noch aussteht bzw. der vom Kreditnehmer noch zu begleichen ist. Bei Kreditvereinbarungen werden in der Regel Zins- und Tilgungsleistungen vereinbart. Da es sich bei den meisten Krediten um so genannte Annuitätendarlehen handelt, werden die zu zahlenden Zinsen mit fortgeschrittenen Kreditratenzahlungen immer geringer, wobei im Gegenzug der Tilgungsanteil immer höher wird. Wird der Kredit durch den Kreditnehmer vereinbarungsgemäß bedient, ist er irgendwann getilgt und es besteht eben keine Restvaluta mehr. Anders hingegen sieht es aus, sollte der Kreditnehmer aus irgendwelchen Gründen die Kreditraten nicht mehr zahlen. Dann wird die Bank ihm unter Androhung der Kreditkündigung zunächst mahnen. Nach zweimaliger schriftlicher Mahnung wird dann die Kündigung des Kredites ausgesprochen und der Kreditnehmer muss die noch bestehende Restvaluta sofort zahlen.
Aber auch im Bereich der Immobilienfinanzierung gibt es den Begriff Restvaluta. Da Immobilienkredite eine weitaus längere Laufzeit haben als herkömmliche Konsumkredite, handelt es sich bei diesen Krediten um solche mit einem anfänglichen Festzins. Das heißt, nach einer bestimmten Zeit - üblicherweise sind es zehn Jahre - endet der anfangs garantierte Zins und die Bank und der Kreditnehmer vereinbaren eine Anschlussfinanzierung zu den dann geltenden Zinskonditionen. Dabei wird der Berechnung die Restvaluta der bestehenden Kredite zugrunde gelegt, denn in den ersten Jahren der Immobilienfinanzierung ist ja bereits ein Teil der Kreditsumme getilgt. Insofern verringert sich die zu zahlende Valuta entsprechend.
